Kindsmord im 18. Jahrhundert
Es ist bemerkenswert, wie sich gerade in der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhunderts die literarischen Texte häufen, die das verführte Bürgermädchen
und seine ausweglose Situation zeigen, wenn es Mutter geworden ist und nun
wegen seiner „Unkeuschheit" aus dem Elternhaus und von der Gesellschaft verstoßen
wird.
Der Grund für diese plötzliche Aktualität des Themas war dabei
wohl weniger der Umstand, daß der Fall als solcher häufiger vorkam
als früher – für eine derartige Feststellung fehlen sichere Belege.
Es ist viel eher so, daß durch das geschärfte soziale Bewußtsein
im Zeitalter der Aufklärung das Problem als solches an Brisanz gewann.
Bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein war die Ermordung
eines neugeborenen Kindes durch seine Mutter kein Thema, das einer Diskussion
wert gewesen wäre, denn die Berechtigung für das Todesurteil war
im Bewußtsein der Öffentlichkeit selbstverständlich, weil
man die Tat eher vom religiös-moralischen Standpunkt aus beurteilte.
Nun aber beschäftigte man sich zunehmend mit der Frage, welches die Hintergründe
für ein solches Verbrechen sein könnten und wie man ihm vorbeugen
könne - so z.B. der Pädagoge J. H. Pestalozzi in seiner Abhandlung
Über Gesetzgebung und Kindermord (1780)
oder Johann Friedrich Lange in einer Flugschrift aus
dem Jahre 1804. Zwar wurde noch immer in erster Linie das Mädchen bestraft,
aber die öffentliche Diskussion hinterfragte zunehmend die sozialen
Umstande, unter denen das Mädchen handelte.
Das im 18. Jahrhundert noch gültige Gesetzbuch war die von Karl V. im
Jahre 1532 in deutscher Sprache erlassene Peinliche Gerichtsordnung (die
sog. „Carolina“). Sie ließ auch Folter zur
Erzwingung eines Geständnisses zu, und nach ihr wurde Unzucht für
das Mädchen mit Pranger und Auspeitschung bestraft, und beide, das Mädchen
und seinen Verführer, traf die Ehrlosigkeit, die bei letzterem natürlich
zum Verlust der Arbeitsstelle und damit zu Armut führte.
Auf Kindesmord stand nach der Carolina die Todesstrafe. Dem voraus ging z.T.
noch die Folter, mit glühenden Zangen gerissen zu werden. Allerdings
war diese Folter im 18. Jahrhundert seltener geworden und man war häufig
auch schon dazu übergegangen, die Delinquentinnen zu enthaupten. Zu
Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Tat im allgemeinen nicht mehr mit dem
Tode bestraft.
Der wohl berühmteste Fall einer Kindsmörderin war der Fall der
Susanna Margaretha Brandt. Goethe war zu jener
Zeit in Frankfurt, und er nahm großen Anteil am Verlauf des Prozesses.
Die Person der Susanna Margaretha Brandt wurde auch zur Vorlage für
die Gretchen-Tragödie in seinem „Faust“. Mit einiger Wahrscheinlichkeit
hat er der Hinrichtung beigewohnt.
In der Literatur des späten 18. Jahrhunderts finden sich zahlreiche
Texte zum Thema Kindesmord, unter anderem das berühmt gewordene Verhör einer Kindsmörderin von Gottfried
August Bürger, der viele Jahre lang Amtmann war und in dieser Stellung
am 6. Januar 1781 die zwanzigjährige Magd Elisabeth Erdmann vernehmen
mußte, die ihr Neugeborenes ermordet hatte.
Das Thema ist nicht nur in theoretischen Texten thematisiert worden,
sondern auch in Gedichten, z.B. von Goethe, Schiller, Chr. F. D. Schubart und G.A. Bürger oder in Dramen wie J. W. Goethe,
Urfaust, H. L. Wagner, Die Kindermörderin oder in Prosatexten
wie in J. M. R. Lenz' Erzählung Zerbin oder Die neuere Philosophie.